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Artikelnummer: 15012511

ANHÄNGEN AN ANGEBOTE BEI AMAZON STELLT TÄUSCHUNG DAR
Das Anhängen an fremde Angebote bei Amazon stellt eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware dar, wenn der sich Anhängende nicht ein identisches Produkt von derselben Firma, die als Hersteller in Deutschland auftritt, anbietet. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Der Unterlassungsgläubiger habe gegen den Unterlassungsschuldner einen Auskunftsanspruch, wie viele Produkte dieser unter der Bezeichnung des Unterlassungsgläubigers verkauft hat.
Quelle:
Landgericht Köln - erhältlich in der Rechtsprechungsdatenbank JurPC von
03.12.2014 http://www.jurpc.de
