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Artikelnummer: 14113010

WETTER-APP
Der Bezeichnung einer App als Software für mobile Endgeräte kommt grundsätzlich Werktitelschutz gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG zu. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Die Bezeichnung "wetter.de " für eine App sei allerdings wegen des rein beschreibenden Inhalts, Informationen zum Thema Wetter über das Internet anzubieten, als Werktitel nicht hinreichend kennzeichnungskräftig.
Die deutlich herabgesetzten Anforderungen an die Unterscheidungskraft von beschreibenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln sei auf Bezeichnungen von Apps noch nicht entsprechend anzuwenden.
Quelle:
Oberlandesgericht Köln - erhältlich in der Rechtsprechungsdatenbank JurPC von
05.09.2014 http://www.jurpc.de
