Artikelnummer: 14092833

WETTBEWERBSWIDRIGE ANGABEN EINER IMMOBILIENMAKLERIN IM INTERNET
Die fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde nebst Kontaktdaten in der Anbieterkennzeichnung einer Immobilienmaklerin ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden. Es handele sich nicht lediglich um einen Bagatellverstoß.
Profile in dem sozialen Netzwerk LinkedIn haben - so das Gericht in seiner Entscheidung weiter - eine geschäftliche Ausrichtung. Aus diesem Grunde stellten Täuschungen über berufliche Qualifikationen in dem sozialen Netzwerk eine wettbewerbswidrige Irreführung dar.
Quelle:
Landgericht Leipzig - erhältlich in der Rechtsprechungsdatenbank JurPC von
12.06.2014 http://www.jurpc.de
