Artikelnummer: 14090703

BAFIN GIBT HERRN RENEE GROSSER DIE ABWICKLUNG DES EINLAGENGESCHÄFTS AUF
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Renee Grosser, München, aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Herr Grosser hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen Anlegergelder entgegengenommen, die zur Anlage an den Kapitalmärkten dienen sollten. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Quelle:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - PM vom 19.08.2014 von
22.07.2014 http://www.bafin.de/
