Artikelnummer: 13082415

KLAGE AUF SCHADENSERSATZ WEGEN ANGEBLICHER NICHTERTEILUNG EINER BRILLENRECHNUNG
Das Amtsgericht Hannover verhandelt derzeit über die Klage eines Rentners gegen den Inhaber eines Brillenfachgeschäfts.
Der Kläger erwarb bei dem beklagten Optiker eine Brille für 649,80€ und bezahlte bei Abholung mit EC-Karte. Der klagende Brillenkäufer behauptet, eine Rechnung nicht erhalten zu haben und begehrt daher den Kaufpreis von 649,80€, sowie weitere 120,67€ Kosten für die Rechtsverfolgung. Er behauptet, durch die Nichterteilung der Rechnung einen Schaden in Höhe des Kaufpreises erlitten zu haben. Das beklagte Brillenfachgeschäft trägt vor, er habe eine Rechnung erteilt und bestreitet darüber hinaus, dass der Kläger überhaupt einen Schaden erlitten habe.
Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts, einfach eine neue Rechnung zu erteilen und die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 120,67€ hälftig zu teilen, lehnten die Parteien ab.
Quelle:
Amtsgericht Hannover - PM vom 14.08.2013 von
05.09.2013 http://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/
