Artikelnummer: 13052618

INTERESSE AN DER FESTSTELLUNG DER UNWIRKSAMKEIT EINES GESELLSCHAFTERBESCHLUSSES
Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat grundsätzlich ein Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dies gelte in der Regel auch über das Bestehen der Gesellschaft oder die Zugehörigkeit des Gesellschafters zu der Gesellschaft hinaus.
Quelle:
Bundesgerichtshof von
09.04.2013 http://www.bundesgerichtshof.de/
