Artikelnummer: 13040738

KEINE ERHEBLICHEN GEFAHREN FÜR LEIB UND LEBEN DER NUTZER EINES PRODUKTES
Die berechtigte Sicherheitserwartung im Sinne des § 3 Abs. 1 ProdHaftG geht grundsätzlich nur dahin, dass von einem Produkt bei vorhersehbarer üblicher Verwendung unter Beachtung der Gebrauchs- bzw. Installationsanleitung keine erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Nutzer oder unbeteiligter Dritter ausgehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Von dem Hersteller könne dagegen nicht verlangt werden, für sämtliche Fälle eines unsorgfältigen Umgangs mit dem Produkt, zu dem auch die fachwidrige Installation gehören kann, Vorsorge zu treffen.
Quelle:
Bundesgerichtshof von
05.02.2013 http://www.bundesgerichtshof.de/
