Artikelnummer: 12011540

STEUERABZUG BEI AUSLÄNDISCHEN KÜNSTLERN EUROPARECHTSKONFORM
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf verstößt der Steuerabzug bei ausländischen Künstlern, die in einer Diskothek in Deutschland auftreten, nicht gegen EU-Recht.
Die deutsche Finanzverwaltung müsse sich nicht darauf verweisen lassen, ihre Steuerforderung im Wege der zwischenstaatlichen Amtshilfe nach der EG-Beitreibungsrichtlinie zu realisieren. Sie könne den Betreiber der Diskothek, der den Steuerabzug nicht vorgenommen hat, in Haftung nehmen.
Quelle:
Finanzgericht Düsseldorf - PM vom 10.01.2012 von
03.08.2011 http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/
