Artikelnummer: 11041618

KEINE PFLICHT ZUM TRAGEN EINER PILOTEN-MÜTZE NUR FÜR MÄNNER
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Pilot nicht verpflichtet ist, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange der Arbeitgeber ausschließlich das männliche Cockpitpersonal hierzu verpflichtet...
...und weiter den Arbeitgeber verurteilt, eine entsprechende Personalnotiz zurückzunehmen
und aus der Personalakte zu entfernen.
Quelle:
Arbeitsgericht Köln - PM 2/2011 vom 07.04.2011 von
05.04.2011 http://www.arbg-koeln.nrw.de/
